Feiertage in Österreich – einfach erklärt
Österreich kennt dreizehn bundesweit geltende gesetzliche Feiertage, ergänzt um regionale Besonderheiten wie Landespatrone und den persönlichen Feiertag.
Feiertage in Österreich sind gesetzlich festgelegte, in der Regel arbeitsfreie Kalendertage, an denen die normale Arbeitsruhe gilt. Den rechtlichen Rahmen bildet das Arbeitsruhegesetz, das die bundesweit geltenden Feiertage einheitlich für alle Beschäftigten regelt. Seit 2019 gibt es dreizehn solcher arbeitsfreien Feiertage. Dazu zählen Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, der Staatsfeiertag am 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der Nationalfeiertag am 26. Oktober, Allerheiligen, Mariä Empfängnis sowie der 25. und 26. Dezember. Diese Tage sind der Ausgangspunkt für jede Betrachtung der Feiertage in Österreich.
Einzuordnen sind die Feiertage in Österreich zwischen religiösem Brauchtum, staatlichem Gedenken und arbeitsrechtlicher Schutzfunktion. Ein Teil der Tage hat einen kirchlichen Ursprung, andere wie der Staatsfeiertag oder der Nationalfeiertag erinnern an staatliche Ereignisse. Gemeinsam ist allen bundesweiten Feiertagen, dass an ihnen grundsätzlich Arbeitsruhe besteht und die Beschäftigten ihren Anspruch auf das Entgelt behalten, als hätten sie regulär gearbeitet. Damit erfüllen die Feiertage nicht nur eine kulturelle, sondern auch eine soziale und wirtschaftliche Rolle im Arbeitsleben.
Zum fachlichen Rahmen gehört eine österreichische Besonderheit: der Karfreitag. Er ist seit 2019 kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag mehr. Zuvor galt er als arbeitsfreier Tag für Angehörige bestimmter Kirchen, namentlich der evangelischen Kirchen A. B. und H. B., der altkatholischen und der methodistischen Kirche. An seine Stelle ist der persönliche Feiertag getreten. Dieser erlaubt es jeder und jedem Beschäftigten, einmal pro Urlaubsjahr einen frei wählbaren Tag selbst zu bestimmen. Der Tag wird vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen, und der gewünschte Zeitpunkt ist dem Arbeitgeber schriftlich mindestens drei Monate im Voraus mitzuteilen.
Praktische Bedeutung haben die Feiertage in Österreich vor allem für die Lohn- und Zeitwirtschaft sowie für die Personaleinsatzplanung. Wird eine oder ein Beschäftigter am persönlichen Feiertag auf Ersuchen des Arbeitgebers dennoch tätig, gebührt zusätzliches Entgelt, und das Bestimmungsrecht ist für dieses Jahr verbraucht. Ein Beispiel: Plant eine Mitarbeiterin ihren persönlichen Feiertag für einen Brückentag, muss sie diesen Wunsch rechtzeitig und schriftlich ankündigen; der Tag mindert dann ihren Urlaubsanspruch wie ein gewöhnlicher Urlaubstag. Solche Konstellationen sauber abzubilden, ist für eine korrekte Abrechnung maßgeblich.
Über die bundesweiten Tage hinaus kennen die neun Bundesländer jeweils einen Tag zu Ehren ihres Landespatrons, etwa den Rupertitag in Salzburg oder den Florianitag in Oberösterreich. Diese Landesfeiertage sind allerdings keine gesetzlichen Feiertage im arbeitsrechtlichen Sinn. Meist sind nur Schulen und teilweise Behörden geschlossen, während die Arbeitswelt im Übrigen weiterläuft. Für die Lohn- und Zeitwirtschaft ist daher die genaue Zuordnung nach Bundesland entscheidend, damit regionale Tage nicht fälschlich wie bundesweite Feiertage behandelt werden.
Genau hier entsteht der konkrete Bezug zur Zeiterfassung. Eine moderne Arbeitszeiterfassung muss die Feiertage in Österreich korrekt erkennen, um Soll- und Ist-Zeiten richtig zu berechnen, Feiertagsarbeit von regulärer Arbeitszeit zu trennen und etwaige Zuschläge passend zu bewerten. Da bundesweite und regionale Tage unterschiedlich zu behandeln sind, helfen hinterlegte, automatisch aktualisierte Feiertagskalender je Bundesland, Fehler zu vermeiden. Auch der persönliche Feiertag lässt sich als besondere Urlaubsart mit der Drei-Monats-Ankündigung und dem einmaligen Bestimmungsrecht pro Jahr systematisch abbilden, sodass Urlaubskonten und Arbeitszeitsalden konsistent bleiben.
Eine häufige Frage lautet: Wie viele gesetzliche Feiertage gibt es in Österreich? Bundesweit sind es seit 2019 dreizehn arbeitsfreie Feiertage, die für alle Beschäftigten gelten. Hinzu kommen die regionalen Landespatron-Tage, die jedoch arbeitsrechtlich nicht den bundesweiten Feiertagen gleichgestellt sind und vor allem den Schul- und teilweise Behördenbetrieb betreffen.
Eine weitere typische Frage betrifft den Karfreitag: Ist der Karfreitag in Österreich ein Feiertag? Seit 2019 ist er kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag mehr. Wer an diesem Tag freihaben möchte, kann dafür den persönlichen Feiertag nutzen, sofern dieser rechtzeitig und schriftlich angekündigt wird. Schließlich stellt sich oft die Frage, wie sich die Feiertage in Österreich von Deutschland unterscheiden: In Deutschland gibt es bundesweit nur neun einheitliche Feiertage, alle übrigen sind je Bundesland geregelt, und einen persönlichen Feiertag kennt das deutsche Recht nicht. Spezifika der einzelnen Länder sollten daher nicht unbesehen übertragen werden. Dieser Beitrag bietet allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Diese Definition erklärt Feiertage in Österreich einfach und in eigenen Worten – die Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle: Arbeiterkammer.